Reisegarantie - Born Reisen

Ihr Feriengeld ist bei uns versichert

Born Reisen ist Teilnehmer im Garantiefonds des Schweizerischen Reisebüroverbandes. Das bedeutet für Sie:

Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche erstattet Ihnen allfällig bezahlte Gelder für Pauschalreisen im Falle des vor Abreise eintretenden Konkurses oder der Zahlungsunfähigkeit Ihres Vertragspartners. Bei Zahlungsunfähigkeit nach Reisebeginn übernimmt der Garantiefonds die Rückreisekosten, sofern der Leistungsträger seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Was ist abgedeckt

Leistungen, für die der Garantiefonds aufkommt

Der Garantiefonds übernimmt im Schadenfall nur die Kosten von Pauschalreisen einschliesslich Rückführung, wie im Bundesgesetz über Pauschalreisen, Art. 18 Abschnitt «Sicherstellung», vorgesehen.

Reisegarantie im Detail

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